Erdbestattung

Bei der Erdbestattung findet die Trauerfeier mit anschließender Beisetzung üblicherweise auf dem Friedhof des letzten Wohnortes statt – es sei denn, es besteht eine Familiengrabstätte an einem anderen Ort.
Die Ruhefrist der Grabstellen ist regional unterschiedlich lang.

Mögliche Grabarten:

Reihengräber:
Einzelgräber, die in ihrer Lage nicht ausgewählt werden können, aber bis zum Ende der Ruhefrist von den Angehörigen gepflegt werden müssen. Nach Ablauf kann das Nutzungsrecht nicht verlängert werden.

Wahl- oder Familiengräber:
Die Lage der Grabstelle auf dem Friedhof und die Anzahl der Plätze kann gewählt werden. Die Grabstellen müssen von den Angehörigen gepflegt werden. Nach Ablauf der Ruhefrist kann das Nutzungsrecht verlängert werden.

Rasenreihengräber:

Einzelgräber, die in ihrer Lage nicht ausgewählt werden können, aber nicht von den Angehörigen gepflegt werden müssen. Es besteht die Möglichkeit, Grabplatten mit dem Namen und evtl. den persönlichen Daten des Verstorbenen in den Rasen legen zu lassen.

Rasenwahlgräber:

Einzel- oder auch Doppelgräber in einer Rasenfläche, die nicht von den Angehörigen gepflegt werden müssen. Es besteht die Möglichkeit, Grabplatten mit dem Namen und evtl. den persönlichen Daten des Verstorbenen in den Rasen legen zu lassen.



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