Was ist zu tun wenn ein Sterbefall eintritt?
Tritt der Sterbefall in einem privaten Haushalt ein, so muss zuerst ein Arzt - möglichst der Hausarzt - verständigt werden. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus und benötigt dafür den Personalausweis des Verstorbenen. Liegt die Todesbescheinigung vom Arzt vor und hat dieser einen natürlichen Tod bescheinigt, können Sie Kontakt mit uns aufnehmen.
Bei Eintritt des Todes im Krankenhaus, Hospiz, Senioren- oder Pflegeheim, kümmert sich die Verwaltung um die Ausstellung der Todesbescheinigung durch einen Arzt. Hier können Sie sofort mit uns Kontakt aufnehmen.
Zur Erledigung der erforderlichen Formalitäten benötigen wir nachstehende Unterlagen von Ihnen:
| Familienstand | Geburts- urkunde |
Heiratsurkunde/ Familienbuch |
Sterbeurkunde Ehepartner |
Scheidungs-urteil |
| Ledig | X | |||
| Verheiratet | X | X | ||
| Verwitwet | X | X | X | |
| Geschieden | X | X | X |
Die aufgeführten Urkunden benötigen wir zur Vorlage beim zuständigen Standesamt im Original. Sollten Urkunden nicht mehr vorhanden sein, so sind wir bei der Beschaffung behilflich.
Ferner sollten Sie zu unserem Gespräch folgende Unterlagen bereithalten:
- Krankenkasse
- Gesetzliche und betriebliche Renten
- Sterbegeld- und Lebensversicherungen
- Sachversicherungen
Wir sprechen mit Ihnen gemeinsam ab welche Institutionen wir für Sie benachrichtigen bzw. welche Anträge wir für Sie stellen können und dürfen und welche Angelegenheiten Sie selbst regeln müssen.
